11883 - Ihre Auskunft

Allgemeine Geschäftsbedingungen der 11883 Telecom GmbH

Für die Erbringung der Auskunfts- und Weitervermittlungsdienste der 11883 Telecom GmbH (im folgenden 11883) geltenden insbesondere die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG), der Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV) sowie die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der 11883. Die Bestimmungen der TKV gelten auch dann, wenn nachfolgend nicht ausdrücklich auf diese Bezug genommen wird. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für die Auslandsauskunft 11831, die türkischsprachige Auskunft 11871, sowie für die Dienste 11893 und 11867.

Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn 11883 ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

  1. Zustandekommen und Dauer des Dienstleistungsvertrages
  2. Der Vertrag zwischen dem Kunden und 11883 kommt jeweils durch die Wahl der Diensterufnummer seitens des Kunden und erfolgreicher Herstellung der Telefonverbindung durch 11883 zu dem Dienst zustande. Das Vertragsverhältnis wird jeweils nur für die Dauer der durch die Wahl der jeweiligen 11883 Diensterufnummer eingeleiteten Telefonverbindung, einschließlich einer etwaigen Weiterverbindung, geschlossen. Der Vertrag kommt jeweils auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande, welche im Amtsblatt der Bundesnetzagentur veröffentlicht und in den Geschäftsstellen der 11883 erhältlich sind. Die Nutzung der Dienste der 11883 durch Anbieter von Telekommunikationsdienst-leistungen für die Öffentlichkeit ist ohne gesonderte vertragliche Vereinbarung mit 11883 nicht zulässig.

  3. Leistungsumfang 11883 Telecom
  4. Die 11883 bietet bundesweit Auskunfts- und Weitervermittlungsdienste unter den Diensterufnummern 11883, 11831, 11871, 11893, 11867 an. Diese Produkte ermöglichen den Vertragspartnern (im folgenden Kunde genannt), telefonische Auskünfte zu Telefonanschlüssen zu erhalten und sich zu den Telefonanschlüssen des nationalen und internationalen Festnetzes weitervermitteln zu lassen. Hierzu wählt der Kunde die entsprechende Diensterufnummer. Eine erfolgreiche Verbindung ist nur möglich, soweit der Netzbetreiber, der dem Kunden den Teilnehmeranschluss bereitstellt, die Durchschaltung der Verbindung unterstützt.

    Nach erfolgreicher Verbindung erbringt 11883 im Rahmen ihrer bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten folgende Leistungen:

    1. auf entsprechende telefonische Anfrage erhält der Anrufer telefonisch Auskunft über:
      • Rufnummern von Telefonanschlüssen des nationalen Festnetzes und Anschlüssen des ISDN
      • Service-Rufnummern
      • Rufnummern von Mobilfunkteilnehmern
      • Rufnummern und Standorte der anrufbaren öffentlichen Telefonzellen
      • Adressen von Telefonanschlüssen
      • Mitbenutzer der jeweiligen Anschlüsse
      • Art der Anschlüsse
      • Ortskennzahlen
      • Branche / Beruf des Anschlussinhabers
      • Telefaxnutzung von Anschlüssen
      • Verbindungsnetzbetreiber
      • Vorwahlen

    jeweils insoweit, wie die Informationen der 11883 Telecom zur Verfügung stehen und der jeweilige Anschlussinhaber seine Eintragung in Kundenverzeichnisse der Telekommunikationsanbieter gewünscht hat.

    1. Auf Wunsch wird der Anrufer zu Telefonanschlüssen des nationalen und internationalen Festnetzes weitervermittelt. Der Kunde kann bestimmte Leistungsmerkmale des Telefonanschlusses oder Anschlusses des ISDN (z.B. Tarifinformation, Übermittlung von Zählimpulsen, Rückruf bei Besetzt) nicht nutzen.

    11883 kann im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten die Verbindung zu eigenen oder fremden Informationsdiensten anbieten. Unter den Informationsdiensten können auch andere Informationen als unter dem Auskunftsdienst erteilt werden. 11883 nutzt bei den eigenen Informationsdiensten die ihr zugänglichen Quellen ohne eine eigene Rechercheverpflichtung zu haben. 11883 kann die Informationen auf Basis fremder Quellen erteilen, soweit diese verfügbar sind. 11883 recherchiert nicht die Richtigkeit und Vollständigkeit der Quellen.

    Informationsdienste von Dritten werden von diesen in eigener Verantwortung erbracht. 11883 übernimmt keine Prüfungen hinsichtlich der Informationsdienste Dritter.

    11883 überprüft bei allen angebotenen Diensten Daten nicht auf ihre Richtigkeit, Vollständigkeit, Einklang mit den geltenden Gesetzen, sowie auf die Freiheit von Rechten Dritter, soweit sie von Dritten zur Verfügung gestellt werden.

  5. Haftung
  6. Für Vermögensschäden haftet die 11883 höchstens bis zu einem Betrag von 12.500,00 EUR je Schadensfall. Gegenüber der Gesamtheit der Kunden ist die Haftung auf 10.000.000,00 EUR je Schadenverursachendem Ereignis begrenzt. Übersteigen die Beträge, die von mehreren Kunden auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde.

    Für andere Schäden des Kunden und soweit gesetzliche Haftungsbeschränkungen keine Anwendung finden, haftet die 11883 für sich und ihre Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund nur, falls die 11883 oder ihre Erfüllungsgehilfen eine wesentliche (sog. Kardinalspflicht) schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer Kardinalspflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung der Höhe nach auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. Dieser vorhersehbare Schaden wird maximal mit 12.500, 00 EUR beziffert.

    Ereignisse höherer Gewalt, welche eine Vertragserfüllung durch 11883 erschweren oder unmöglich machen, berechtigen 11883 die Erfüllung für den Zeitraum der Behinderung bzw. des Erfüllungshindernisses. 11883 haftet nicht für Schäden, die sich aus dem Wegfall von Genehmigungen ergeben.

  7. Gesprächsentgelte und Rechnungsstellung
  8. Pro erfolgreicher Anwahl der Dienstenummern fällt einmalig der Verbindungspreis an. Zusätzlich entstehen pro Minute Verbindungszeit Kosten in Höhe des Minutenpreises. Das Entgelt richtet sich nach den jeweils gültigen Preisen und Tarifen. Die Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Unsere Tarife

    Das Recht zur jederzeitigen Änderung der Tarife entsprechend den Bestimmungen der TKV bleibt vorbehalten.

    Die Preise gelten für Gespräche von Telefonanschlüssen zu den Auskunftsdiensten sowie einer etwaigen Weiterverbindung zu Telefonanschlüssen des nationalen und internationalen Festnetzes.

    Die Zahlungspflicht des Kunden besteht auch dann, wenn Dritte die Dienstleistung vom Anschluss des Kunden aus in Anspruch nimmt.

    Der Kunde ist auch zur Zahlung verpflichtet, wenn die Leistung wegen fehlender Daten oder Nichtabheben des Teilnehmers bei der Weitervermittlung nicht erbracht werden kann.

    Die Verbindung mit den Auskunftsdiensten der 11883 sowie etwaige weitervermittelte Verbindungen werden nach den Preisen der 11883 berechnet und über den Teilnehmernetzbetreiber (in der Regel durch die Deutsche Telekom AG) in Rechnung gestellt.

    Rechnungsbeträge sind in diesem Falle entsprechend der Zahlungsvereinbarung des Teilnehmernetzbetreibers an diesen zu begleichen. Die Begleichung hat gegenüber 11883 befreiende Wirkung.

    Vom Kunden gewünschte Einzelverbindungsnachweis werden grundsätzlich vom Teilnehmernetzbetreiber erbracht.

    Der Kunde kann Einwendungen gegen die Rechnung nur innerhalb der Frist geltend machen, die in der Rechnung seines Teilnehmernetzbetreibers bestimmt und ausdrücklich unter Hinweis auf diesen Ausschluss genannt sind. Zwingende gesetzliche Ansprüche nach Ablauf der Einwendungsfrist bleiben unberührt.

    Der Kunde kommt unbeschadet des gesetzlichen automatischen Verzugseintritts nach § 286 Abs. 3 BGB in Verzug, wenn er die Rechnungsbeträge nicht innerhalb von 21 Tagen ab Rechnungszugang zahlt. Kommt der Kunde in Verzug, werden vorbehaltlich der Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs (z.B. Mahnkosten nach Verzugseintritt) bleibt dem Anbieter vorbehalten.

    Wird dem Kunden ein Entgelt direkt in Rechnung gestellt, ist der Betrag mit Zugang der Rechnung fällig und ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungszugang zu begleichen.

  9. Gerichtsstand
  10. Zwischen dem Kunden und der 11883 kommt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Geltung. Der Gerichtsstand ist Düsseldorf, soweit der Kunde Kaufmann ist.

  11. Sonstige Bedingungen
  12. Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der 11883 Telecom auf einen Dritten übertragen.

    Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen dennoch wirksam.

    Sämtliche Ergänzungen und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der gesonderten schriftlichen Bestätigung durch 11883.


Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Buchung eines Eintrags durch Unternehmer bei der 11883 Telecom GmbH (TOPEINTRAG)

Die Registrierung und Beauftragung zur Vornahme eines Eintrags in der Datenbank der 11883 (nachfolgend 11883) durch den Kunden erfolgt ausschließlich unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt). Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn die 11883 ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Der Kunde versichert, die Registrierung und Beauftragung ausschließlich im Rahmen seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit (Unternehmer) vorzunehmen. 11883 ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ergänzen bzw. zu ändern. Der Kunde hat nach Erhalt der Mitteilung über die Ergänzung bzw. Änderung der AGB die Möglichkeit dieser innerhalb von 4 Wochen zu widersprechen. In diesem Fall gelten die ursprünglichen AGB weiter. 11883 kann in diesem Fall das Vertragsverhältnis zum nächst zulässigen Zeitpunkt kündigen.


Stand Juli 2008